Schulbegleitung in Oberhausen

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe in Oberhausen. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf im Ruhrgebiet.

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    Ihr Partner für Inklusionshilfe in Oberhausen

    Oberhausen grenzt im Westen direkt an Essen und liegt damit nur wenige Kilometer von unserem Hauptsitz entfernt. Für Familien in Oberhausen heißt das: Wir können Anfragen zügig besprechen, die Schule persönlich kennenlernen und bei Bedarf schnell vor Ort sein. Ob Ihr Kind eine Schulbegleitung, eine I-Kraft oder eine Integrationsassistenz braucht: Starke Schultern begleitet Sie von der ersten Frage bis zum Schulalltag.

    Die Stadt gliedert sich in die drei Stadtbezirke Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld. Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sind in allen Bezirken im Einsatz, etwa in Alstaden, Lirich, Styrum, Buschhausen, Schmachtendorf, Holten, Königshardt, Klosterhardt oder Rothebusch. Die Oberhausener Schullandschaft umfasst Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien sowie Förderschulen; hinzu kommt an vielen Grundschulen der Offene Ganztag (OGS). An all diesen Schulformen können wir begleiten.

    Als Träger mit Sitz in Essen kennen wir die Abläufe mit dem Jugendamt Oberhausen und dem Amt für Soziales der Stadt Oberhausen. Typische Anlässe für eine Schulbegleitung sind ADHS, Autismus, Angststörungen, emotionale Belastungen oder körperliche Beeinträchtigungen. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen und der Schule, welche Unterstützung Ihr Kind konkret braucht.

    Unsere Leistungen in Oberhausen

    • Individuelle Schulbegleitung: 1:1-Betreuung im gesamten Schulalltag, angepasst an die Bedürfnisse Ihres Kindes in Oberhausen.
    • Inklusionshilfe: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Oberhausener Schulen.
    • Beratung für Eltern: Unterstützung bei der Beantragung von Inklusionshilfe beim Jugendamt Oberhausen und dem Amt für Soziales der Stadt.
    • Zusammenarbeit mit Schulen: Fortbildungen, Konzeptentwicklung und Beratung für inklusive Schulentwicklung in Oberhausen.

    Schulbegleitung in Oberhausen beantragen

    Wer den Antrag bearbeitet, richtet sich nach der Art der Beeinträchtigung. Liegt eine seelische Beeinträchtigung vor, zum Beispiel ADHS, Autismus oder eine Angststörung, ist das Jugendamt Oberhausen nach § 35a SGB VIII Ihr Ansprechpartner. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung stellen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX beim Amt für Soziales der Stadt Oberhausen; die Kosten trägt im Hintergrund häufig der Landschaftsverband Rheinland (LVR). In beiden Fällen gilt: Für Ihre Familie entstehen bei Bewilligung keine Kosten.

    Für den Antrag werden üblicherweise eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme beziehungsweise ein Gutachten, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf und ein formloser Antrag auf Eingliederungshilfe benötigt. So läuft es in der Praxis ab:

    1. Erstberatung: Sie melden sich bei uns, wir klären den Bedarf und die Zuständigkeit (Jugendamt Oberhausen oder Amt für Soziales).
    2. Unterlagen sammeln: Wir sagen Ihnen, welche Nachweise fehlen, und stimmen uns bei Bedarf mit der Schule ab.
    3. Antrag stellen: Sie reichen den Antrag beim zuständigen Träger ein und nennen Starke Schultern als Wunschträger.
    4. Hilfeplan und Start: Nach der Bewilligung wählen wir die passende Begleitperson aus und starten in enger Abstimmung mit Schule und Familie.

    Alle Details, inklusive Hinweisen zum Eilantrag bei dringendem Bedarf, finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Oberhausen

    Wer ist in Oberhausen für die Schulbegleitung zuständig: Jugendamt oder Amt für Soziales?
    Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Bei einer seelischen Beeinträchtigung, etwa ADHS, Autismus oder einer Angststörung, ist das Jugendamt Oberhausen nach § 35a SGB VIII zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung stellen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX beim Amt für Soziales der Stadt Oberhausen. Wenn Sie unsicher sind, klären wir das in der Erstberatung gemeinsam mit Ihnen.
    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Schulbegleitung in Oberhausen?
    Üblicherweise werden eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme beziehungsweise ein Gutachten, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf und ein formloser Antrag auf Eingliederungshilfe benötigt. Welche Schule Ihr Kind in Oberhausen besucht, spielt dabei keine Rolle. Wir helfen Ihnen, die Unterlagen vollständig zusammenzustellen.
    Was kostet Schulbegleitung in Oberhausen für Familien?
    Für Familien entstehen in der Regel keine Kosten. Bei Bewilligung übernimmt der zuständige Kostenträger, also das Jugendamt Oberhausen oder das Amt für Soziales der Stadt Oberhausen, die Finanzierung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Ein Eigenanteil ist nicht vorgesehen.
    Darf ich in Oberhausen Starke Schultern als Träger selbst auswählen?
    Ja. Eltern haben bei der Eingliederungshilfe ein Wunsch- und Wahlrecht und können dem Jugendamt Oberhausen oder dem Amt für Soziales mitteilen, welchen Träger sie sich wünschen. Nennen Sie im Antrag oder im Gespräch einfach Starke Schultern, wir stimmen uns dann direkt mit dem Kostenträger ab.
    Ist Starke Schultern in allen Oberhausener Stadtteilen aktiv?
    Ja. Wir begleiten Kinder in den drei Stadtbezirken Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld, also zum Beispiel in Alstaden, Lirich, Styrum, Buschhausen, Schmachtendorf, Holten, Königshardt, Klosterhardt oder Rothebusch. Durch unseren Hauptsitz in Essen sind die Wege nach Oberhausen kurz.
    Begleitet Starke Schultern auch im Offenen Ganztag (OGS) in Oberhausen?
    Wenn der Bedarf im Bescheid entsprechend festgehalten ist, kann die Schulbegleitung auch den Offenen Ganztag umfassen. Wir sprechen das mit Ihnen, der Schule und dem Kostenträger ab, damit Ihr Kind auch nachmittags die nötige Unterstützung erhält.

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