Schulbegleitung beantragen

    Alle wichtigen Fragen rund um den Antrag auf Schulbegleitung - verständlich erklärt.

    Häufig gestellte Fragen

    Was ist Schulbegleitung und wer hat Anspruch darauf?
    Schulbegleitung ist eine individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf im Schulalltag. Anspruch haben Kinder, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung Hilfe benötigen, um am Schulunterricht teilnehmen zu können. Die rechtliche Grundlage bilden das SGB VIII (§35a) für seelische Behinderungen und das SGB IX (§112) für körperliche und geistige Behinderungen.
    Ist Schulbegleitung kostenlos für Eltern?
    Ja, Schulbegleitung ist für Familien grundsätzlich kostenlos. Die Kosten werden vom zuständigen Kostenträger übernommen - je nach Art der Beeinträchtigung ist das das Jugendamt (bei seelischer Behinderung nach SGB VIII) oder das Sozialamt (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach SGB IX). Eltern müssen keinen Eigenanteil bezahlen.
    Wie beantrage ich eine Schulbegleitung für mein Kind?
    Der Antrag läuft in der Regel in folgenden Schritten ab: 1) Gespräch mit der Schule über den Bedarf, 2) Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Jugend- oder Sozialamt, 3) Einreichung eines formlosen Antrags auf Eingliederungshilfe, 4) Vorlage relevanter Gutachten (z.B. ärztliche Diagnose, Stellungnahme der Schule), 5) Bewilligung durch den Kostenträger, 6) Auswahl eines Schulbegleitungsträgers wie Starke Schultern. Wir unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt - nehmen Sie einfach Kontakt auf.
    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
    In der Regel benötigen Sie: eine ärztliche oder psychologische Diagnose (z.B. Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, Angststörung), eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf, ggf. Berichte von Therapeuten oder Förderstellen und den formlosen Antrag an das Jugend- oder Sozialamt. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Kommune.
    Wie lange dauert es, bis eine Schulbegleitung bewilligt wird?
    Die Bearbeitungszeit variiert je nach Amt und Kommune. In der Regel dauert die Bewilligung zwischen 4 und 12 Wochen nach Antragsstellung. Bei dringendem Bedarf (z.B. drohender Schulausschluss) kann ein Eilantrag gestellt werden, der die Bearbeitung beschleunigt. Wir empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen - idealerweise mehrere Monate vor Schuljahresbeginn.
    Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
    Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Es empfiehlt sich, den Widerspruch mit zusätzlichen Gutachten oder einer detaillierteren Begründung zu untermauern. In vielen Fällen wird der Antrag im Widerspruchsverfahren doch noch bewilligt. Bei Bedarf können Sie sich auch an einen Anwalt für Sozialrecht wenden.
    Welcher Kostenträger ist für mein Kind zuständig?
    Das hängt von der Art der Behinderung ab: Bei einer seelischen Behinderung (z.B. Autismus, ADHS, Angststörung) ist das Jugendamt zuständig (Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII). Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung ist das Sozialamt (Eingliederungshilfe nach SGB IX) zuständig. Im Zweifelsfall können Sie sich an beide Stellen wenden - die Ämter sind verpflichtet, den Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten.
    Kann ich den Schulbegleitungsträger selbst wählen?
    Ja, in der Regel haben Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl des Trägers. Sie können dem Kostenträger mitteilen, dass Sie sich Starke Schultern als Schulbegleitungsanbieter wünschen. Der Kostenträger muss diesem Wunsch entsprechen, sofern keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen.
    Gilt Schulbegleitung auch in der Kita oder im Hort?
    Ja, Integrationshilfe kann auch in Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag (OGS/Hort) beantragt werden. Der Antragsprozess ist ähnlich wie bei der Schulbegleitung. Starke Schultern bietet auch Begleitung in der Kita und im Nachmittagsbereich an.
    An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Antrag brauche?
    Starke Schultern unterstützt Familien kostenlos bei der Antragstellung. Wir beraten Sie zu den notwendigen Unterlagen, helfen beim Formulieren des Antrags und begleiten Sie durch das Verfahren. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular oder telefonisch - wir sind in Essen, Köln, Bonn, Bielefeld, Paderborn, Karlsruhe, Hamburg, Duisburg, Oberhausen und im Kreis Gütersloh für Sie da.

    Weitere Informationen

    Lesen Sie unsere ausführlichen Blog-Artikel zum Thema Schulbegleitung beantragen:

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