Schulbegleitung in Duisburg

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe in Duisburg. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf im Ruhrgebiet.

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    Ihr Partner für Inklusionshilfe in Duisburg

    Duisburg ist mit rund einer halben Million Einwohnern eine der größten Städte des Ruhrgebiets und gehört geografisch zum Rheinland. Die Stadt gliedert sich in sieben Stadtbezirke: Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl, Mitte, Rheinhausen und Süd. Dazwischen liegen Stadtteile mit ganz unterschiedlichem Charakter, vom dicht besiedelten Marxloh und Hochfeld über Neudorf und Duissern bis zu den eher ruhigen Wohnlagen in Buchholz, Huckingen oder Rumeln-Kaldenhausen. Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sind in allen Bezirken unterwegs.

    Die Duisburger Schullandschaft ist entsprechend vielfältig: zahlreiche Grundschulen in den einzelnen Ortsteilen, Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen und Sekundarschulen als weiterführende Schulen sowie Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Viele Regelschulen in Duisburg arbeiten inzwischen inklusiv und nehmen Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf. Genau dort setzt Schulbegleitung an: Eine I-Kraft (Integrationskraft) unterstützt Ihr Kind im Unterricht, in den Pausen und bei Übergängen, damit es dem Schulalltag folgen und am Klassenleben teilhaben kann.

    Unser Hauptsitz liegt in Essen, nur wenige Kilometer östlich von Duisburg. Über die A40 und die A59 sind die Schulen in Duisburg für unser Team gut erreichbar, und wir kennen die Abläufe beim Jugendamt Duisburg und beim Amt für Soziales der Stadt Duisburg aus der täglichen Praxis. Ob ADHS, Autismus, eine emotionale Belastung oder eine körperliche Beeinträchtigung: Wir suchen die Schulbegleitung, die zu Ihrem Kind und zu seiner Schule in Duisburg passt.

    Unsere Leistungen in Duisburg

    • Individuelle Schulbegleitung: 1:1-Betreuung im gesamten Schulalltag, angepasst an die Bedürfnisse Ihres Kindes in Duisburg.
    • Inklusionshilfe: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Duisburger Schulen.
    • Beratung für Eltern: Unterstützung bei der Beantragung von Inklusionshilfe beim Jugendamt Duisburg und beim Amt für Soziales.
    • Zusammenarbeit mit Schulen: Fortbildungen, Konzeptentwicklung und Beratung für inklusive Schulentwicklung in Duisburg.

    Schulbegleitung in Duisburg beantragen

    In Duisburg gibt es zwei Wege, je nachdem, welche Beeinträchtigung bei Ihrem Kind im Vordergrund steht. Liegt eine seelische Beeinträchtigung vor, etwa ADHS, eine Autismus-Spektrum-Störung, eine Angststörung oder eine Depression, ist das Jugendamt Duisburg nach § 35a SGB VIII zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung wird die Schulbegleitung als Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX beim Amt für Soziales der Stadt Duisburg beantragt, wobei die Kosten im Hintergrund häufig der Landschaftsverband Rheinland (LVR) trägt. Welcher Weg der richtige ist, klären wir gern vorab mit Ihnen.

    Für den Antrag brauchen Sie in der Regel eine ärztliche Stellungnahme oder ein Gutachten, zum Beispiel aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einem Sozialpädiatrischen Zentrum, sowie eine Stellungnahme der Schule, die den Unterstützungsbedarf im Schulalltag beschreibt. Der Antrag selbst kann formlos gestellt werden.

    1. Bedarf klären: Sprechen Sie mit der Klassenleitung und der Kinderärztin oder dem Kinderarzt. Wir beraten Sie kostenlos zur Einschätzung.
    2. Unterlagen zusammenstellen: Gutachten oder ärztliche Stellungnahme einholen und die Schule um eine schriftliche Stellungnahme bitten.
    3. Antrag stellen: Beim Jugendamt Duisburg oder beim Amt für Soziales einreichen. Anschließend folgt meist ein Hilfeplan- oder Gesamtplangespräch, an dem wir auf Wunsch teilnehmen.
    4. Träger wählen und starten: Nach der Bewilligung entscheiden Sie über das Wunsch- und Wahlrecht, welcher Träger die Begleitung übernimmt. Dann lernen Sie und Ihr Kind die Schulbegleitung kennen.

    Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Duisburg

    Wer ist in Duisburg für die Schulbegleitung zuständig: Jugendamt oder Amt für Soziales?
    Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Bei einer seelischen Beeinträchtigung, etwa ADHS, Autismus-Spektrum-Störung oder einer Angststörung, ist das Jugendamt Duisburg nach § 35a SGB VIII zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung stellen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX beim Amt für Soziales der Stadt Duisburg. Wenn Sie unsicher sind, klären wir die Zuständigkeit gemeinsam mit Ihnen, bevor Sie den Antrag stellen.
    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag in Duisburg?
    In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Stellungnahme oder ein Gutachten, meist von einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, einem Sozialpädiatrischen Zentrum oder der behandelnden Fachärztin, sowie eine schriftliche Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf Ihres Kindes. Der Antrag selbst kann formlos gestellt werden. Wir sagen Ihnen vorab, worauf die Duisburger Sachbearbeitung bei den Unterlagen achtet.
    Müssen wir als Familie in Duisburg etwas für die Schulbegleitung bezahlen?
    Nein. Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird vom Jugendamt Duisburg beziehungsweise vom Amt für Soziales der Stadt Duisburg finanziert. Für Familien entsteht kein Eigenanteil, unabhängig vom Einkommen. Auch unsere Beratung und die Unterstützung beim Antrag sind für Sie kostenlos.
    In welchen Duisburger Stadtteilen ist Starke Schultern im Einsatz?
    Wir begleiten Kinder in allen sieben Duisburger Stadtbezirken, von Walsum und Hamborn im Norden über Meiderich, Ruhrort und die Innenstadt bis nach Rheinhausen und in den Duisburger Süden mit Buchholz, Huckingen und Großenbaum. Unser Hauptsitz liegt in Essen, von dort aus sind die Duisburger Schulen über die A40 und die A59 gut erreichbar.
    Was passiert, wenn das Jugendamt Duisburg oder das Amt für Soziales den Antrag ablehnt?
    Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufig fehlen nur einzelne Unterlagen oder die Begründung des Bedarfs war zu knapp. Wir schauen mit Ihnen gemeinsam auf den Bescheid und helfen dabei, den Widerspruch sinnvoll zu begründen. Einen Ausgang des Verfahrens können wir nicht garantieren, aber Sie müssen diesen Schritt nicht allein gehen.
    Begleitet Starke Schultern in Duisburg auch an Förderschulen und in der OGS?
    Ja. Schulbegleitung ist nicht an eine Schulform gebunden. Wir sind an Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Real- und Sekundarschulen sowie an Förderschulen in Duisburg tätig. Wenn die Bewilligung es vorsieht, kann die Begleitung auch den Offenen Ganztag, Ausflüge und Klassenfahrten umfassen.

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