ADHS in der Schule

    Häufige Fragen zu ADHS, Schulbegleitung, Nachteilsausgleich und den Rechten Ihres Kindes.

    Häufig gestellte Fragen zu ADHS & Schule

    Hat mein Kind mit ADHS Anspruch auf eine Schulbegleitung?
    Ja, Kinder mit ADHS können Anspruch auf Schulbegleitung haben - insbesondere wenn die ADHS als seelische Behinderung nach §35a SGB VIII anerkannt wird. Entscheidend ist, dass das Kind aufgrund der ADHS am Schulalltag nicht ohne Unterstützung teilnehmen kann. Eine ärztliche oder psychologische Diagnose ist Voraussetzung.
    Welche Unterstützung bietet eine Schulbegleitung bei ADHS?
    Die Schulbegleitung hilft dem Kind, sich im Unterricht zu konzentrieren, Aufgaben strukturiert zu bearbeiten, soziale Interaktionen zu bewältigen und impulsives Verhalten zu regulieren. Sie ist keine Nachhilfe, sondern unterstützt bei der Teilhabe am Schulalltag - z.B. beim Zuhören, beim Organisieren von Materialien und bei Übergängen zwischen Unterrichtsphasen.
    Welche Rechte haben Kinder mit ADHS in der Schule?
    Kinder mit ADHS haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Nachteilsausgleich, z.B. Zeitzuschläge bei Klassenarbeiten, separaten Arbeitsplatz, mündliche statt schriftliche Prüfungen oder besondere Pausenregelungen. Der Nachteilsausgleich muss bei der Schule beantragt werden und wird individuell festgelegt.
    Wie erkenne ich, ob mein Kind mit ADHS Schulbegleitung braucht?
    Typische Anzeichen sind: häufige Konflikte mit Mitschülern oder Lehrkräften, Schwierigkeiten beim Stillsitzen und Zuhören, regelmäßiges Vergessen von Materialien, Überforderung in Gruppensituationen, drohender Schulausschluss oder Verweigerung des Schulbesuchs. Wenn die Schule regelmäßig anruft oder Ihr Kind zunehmend unter dem Schulalltag leidet, kann Schulbegleitung eine große Entlastung sein.
    Braucht mein Kind eine Diagnose, um Schulbegleitung zu bekommen?
    Ja, eine fachärztliche oder psychologische Diagnose ist in der Regel erforderlich. Bei ADHS wird die Diagnose meist durch einen Kinder- und Jugendpsychiater oder -psychologen gestellt. Zusätzlich ist oft eine Stellungnahme erforderlich, die bestätigt, dass eine seelische Behinderung im Sinne des §35a SGB VIII vorliegt oder droht.
    Wie unterscheiden sich ADHS und ADS im schulischen Kontext?
    ADHS (mit Hyperaktivität) zeigt sich durch Unruhe, Impulsivität und Konzentrationsprobleme. ADS (ohne Hyperaktivität) äußert sich vor allem durch Tagträumerei, verlangsamtes Arbeitstempo und Schwierigkeiten bei der Aufmerksamkeit - diese Kinder fallen weniger auf, leiden aber genauso. Beide Formen können einen Schulbegleitungsbedarf begründen.
    Kann die Schulbegleitung auch in der OGS oder im Hort helfen?
    Ja, wenn der bewilligte Umfang der Eingliederungshilfe auch den Nachmittagsbereich umfasst, kann die Schulbegleitung auch in der Offenen Ganztagsschule (OGS) oder im Hort eingesetzt werden. Dies muss im Antrag entsprechend vermerkt werden.
    Welche Medikation gibt es bei ADHS und beeinflusst sie die Schulbegleitung?
    Häufig eingesetzte Medikamente sind Methylphenidat (z.B. Ritalin, Medikinet) oder Lisdexamfetamin. Die Medikation kann die Konzentrationsfähigkeit verbessern, ersetzt aber nicht die individuelle Unterstützung durch eine Schulbegleitung. Beide Maßnahmen ergänzen sich oft optimal. Die Schulbegleitung verabreicht keine Medikamente, kann aber daran erinnern.
    Was kostet die Schulbegleitung bei ADHS?
    Für Familien entstehen keine Kosten. Die Schulbegleitung wird als Eingliederungshilfe vom Jugendamt (§35a SGB VIII) finanziert. Die Kosten trägt vollständig der zuständige Kostenträger - Sie müssen keinen Eigenanteil leisten.
    Wo finde ich Hilfe, wenn mein Kind mit ADHS Probleme in der Schule hat?
    Starke Schultern berät Familien kostenlos zum Thema ADHS und Schulbegleitung. Wir sind in Essen, Köln, Bonn, Bielefeld, Paderborn, Karlsruhe, Hamburg, Duisburg, Oberhausen und im Kreis Gütersloh vertreten. Nehmen Sie einfach Kontakt auf - gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Kind.

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