Schulbegleitung in Bielefeld

    Starke Schultern unterstützt Kinder mit besonderem Förderbedarf in Bielefeld und dem Kreis Gütersloh - professionell, einfühlsam und individuell.

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    Ihr Partner für Inklusionshilfe in Bielefeld

    Starke Schultern wurde 2023 in Bielefeld und dem Kreis Gütersloh gegründet und hat dort tiefe Wurzeln. Unser Team ist vor Ort in Bielefeld im Einsatz und betreut Familien in allen zehn Stadtbezirken: von Mitte, Schildesche und Gadderbaum über Brackwede, Senne und Sennestadt bis nach Heepen, Stieghorst, Jöllenbeck und Dornberg. Wir kennen die Schulen, das Jugendamt und die Strukturen vor Ort und können schnell und flexibel reagieren.

    Die Bielefelder Schullandschaft ist vielfältig: zahlreiche Grundschulen in den Stadtteilen, mehrere Gesamtschulen, Gymnasien, Real- und Hauptschulen sowie Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, etwa Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache oder geistige Entwicklung. Dazu kommt das dichte Netz an Beratungs-, Therapie- und Förderangeboten rund um Bethel in Gadderbaum, das für viele Familien in Ostwestfalen ein wichtiger Anlaufpunkt ist. Viele Bielefelder Schulen unterrichten heute im Gemeinsamen Lernen, also inklusiv. Genau dort setzt unsere Schulbegleitung an: als I-Kraft (Integrationskraft) oder Integrationsassistenz im Unterricht, in den Pausen, bei Ausflügen und auf Wunsch in der OGS.

    Ob ADHS, Autismus, eine Entwicklungsverzögerung, eine körperliche Beeinträchtigung oder emotionale Belastungen nach schwierigen Lebensereignissen: Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung Ihr Kind im Schulalltag wirklich braucht. In Kooperation mit dem Trauerzentrum „Amea" bieten wir zudem spezialisierte Trauerbegleitung für Kinder mit Fluchterfahrung in der Region Bielefeld und Gütersloh.

    Unsere Leistungen in Bielefeld

    • Schulbegleitung: Individuelle 1:1-Betreuung in Bielefelder Schulen, angepasst an die Bedürfnisse jedes Kindes.
    • Inklusionshilfe: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Bielefeld und Umgebung.
    • Trauerbegleitung: Spezialisierte Begleitung für Kinder mit Fluchterfahrung in Kooperation mit dem Trauerzentrum Amea.
    • Elternberatung: Unterstützung bei der Beantragung von Inklusionshilfe und Beratung zu Fördermöglichkeiten in Bielefeld.

    Schulbegleitung in Bielefeld beantragen

    Wer in Bielefeld über den Antrag entscheidet, richtet sich nach der Art der Beeinträchtigung. Bei einer seelischen Behinderung oder wenn eine solche droht (häufig bei Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS oder Angststörungen) ist das Jugendamt der Stadt Bielefeld nach § 35a SGB VIII zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung greift die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX; den Antrag stellen Sie in diesem Fall beim Amt für Soziales der Stadt Bielefeld, die Kosten trägt im Hintergrund häufig der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Für Familien im Kreis Gütersloh gilt dieselbe Aufteilung, nur mit den dortigen Ämtern.

    Für den Antrag brauchen Sie in der Regel eine ärztliche oder kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahme (beziehungsweise ein Gutachten) sowie eine Stellungnahme der Schule, die den Unterstützungsbedarf im Unterricht beschreibt. Berichte aus Therapie, Frühförderung oder dem Sozialpädiatrischen Zentrum können den Antrag zusätzlich stützen.

    1. Erstgespräch mit uns: Wir klären, welcher Träger für Ihr Kind zuständig ist und welche Unterlagen Sie konkret benötigen.
    2. Unterlagen sammeln und Antrag stellen: Sie reichen den Antrag beim Jugendamt der Stadt Bielefeld oder beim Amt für Soziales der Stadt Bielefeld ein, wir helfen beim Ausfüllen und bei der Formulierung des Bedarfs.
    3. Hilfeplan- oder Bedarfsgespräch: Der Träger spricht mit Ihnen, oft auch mit der Schule, über Umfang und Ziele der Begleitung. Auf Wunsch begleiten wir Sie dabei.
    4. Bewilligung und Start: Nach dem Bescheid stellen wir Ihnen eine passende Schulbegleitung vor und starten nach einem Kennenlernen an der Schule.

    Alle Schritte im Detail erklären wir in unserem Leitfaden zur Beantragung von Schulbegleitung.

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Bielefeld

    Wer ist in Bielefeld für die Bewilligung einer Schulbegleitung zuständig?
    Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Liegt eine seelische Behinderung vor oder droht sie (zum Beispiel bei Autismus, ADHS oder Angststörungen), ist das Jugendamt der Stadt Bielefeld nach § 35a SGB VIII zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung stellen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX beim Amt für Soziales der Stadt Bielefeld; die Kosten trägt im Hintergrund häufig der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Wir klären mit Ihnen vorab, welcher Weg für Ihr Kind der richtige ist.
    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag in Bielefeld?
    In der Regel benötigen Sie eine ärztliche oder kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahme beziehungsweise ein Gutachten, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf im Unterricht und den eigentlichen Antrag, den Sie als Eltern stellen. Oft sind zusätzlich Berichte aus Therapie oder Frühförderung hilfreich. Wir gehen die Liste mit Ihnen durch, damit der Antrag in Bielefeld von Anfang an vollständig ist.
    Müssen wir als Familie in Bielefeld etwas für die Schulbegleitung bezahlen?
    Nein. Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird bei Bewilligung vollständig vom zuständigen Träger übernommen. Für Familien in Bielefeld fällt kein Eigenanteil an, weder für die Begleitung selbst noch für unsere Beratung im Vorfeld.
    Begleitet Starke Schultern auch an Förderschulen und Gesamtschulen in Bielefeld?
    Ja. Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter arbeiten an allen Schulformen in Bielefeld: an Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Real- und Hauptschulen sowie an Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Auch die Begleitung in der OGS oder im Ganztag ist möglich, wenn sie Teil der Bewilligung ist.
    Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Schulen in Bielefeld ab?
    Vor dem Start lernen sich Kind, Eltern, Lehrkräfte und Schulbegleitung kennen. Danach stimmen wir uns regelmäßig mit der Klassenleitung und gegebenenfalls mit der Sonderpädagogik ab, nehmen an Hilfeplangesprächen teil und dokumentieren die Entwicklung Ihres Kindes. So bleibt die Unterstützung an den tatsächlichen Bedarf angepasst.
    Ist Starke Schultern auch außerhalb von Bielefeld, etwa im Kreis Gütersloh, tätig?
    Ja. Mit unserem Team vor Ort betreuen wir Familien in allen Bielefelder Stadtbezirken sowie im angrenzenden Kreis Gütersloh. Auch im Kreis Gütersloh stellen Familien den Antrag beim örtlichen Jugendamt beziehungsweise beim Amt für Soziales, nur mit anderen Ansprechpartnern vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an, wir sagen Ihnen, ob wir Ihre Schule abdecken.

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