Schulbegleitung in Karlsruhe

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe in Karlsruhe. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf in Baden-Württemberg.

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    Ihr Partner für Inklusionshilfe in Karlsruhe

    Karlsruhe betreuen wir von unserem Team aus, das an den Schulen der Fächerstadt vor Ort im Einsatz ist. Wir begleiten Kinder und Jugendliche im gesamten Stadtgebiet: in der Südstadt, Oststadt und Weststadt, in Mühlburg, Durlach, Neureut, Knielingen, Daxlanden und Rüppurr, in der Waldstadt, in Oberreut und Grötzingen ebenso wie in den Bergdörfern Hohenwettersbach, Grünwettersbach, Palmbach und Stupferich.

    Die Schullandschaft in Karlsruhe ist vielfältig: Neben den Grundschulen in den Stadtteilen gibt es Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Werkrealschulen und Gymnasien sowie mehrere Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. In Baden-Württemberg wählen Eltern von Kindern mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, ob ihr Kind inklusiv an einer allgemeinen Schule oder an einem SBBZ lernt. Schulbegleitung ist an beiden Lernorten möglich.

    Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter unterstützen Kinder mit ADHS, Autismus, emotionalen oder sozialen Schwierigkeiten, Lernbeeinträchtigungen oder körperlichen Einschränkungen im Unterricht, in den Pausen und bei Ausflügen. Ziel ist immer, dass Ihr Kind möglichst selbstständig am Schulalltag teilnehmen kann.

    Unsere Leistungen in Karlsruhe

    • Individuelle Schulbegleitung: 1:1-Betreuung im gesamten Schulalltag, angepasst an die Bedürfnisse Ihres Kindes in Karlsruhe.
    • Inklusionshilfe: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Karlsruher Schulen.
    • Beratung für Eltern: Unterstützung bei der Beantragung von Inklusionshilfe bei den zuständigen Stellen in Karlsruhe.
    • Zusammenarbeit mit Schulen: Fortbildungen, Konzeptentwicklung und Beratung für inklusive Schulentwicklung in Karlsruhe.

    Schulbegleitung in Karlsruhe beantragen

    Karlsruhe ist ein Stadtkreis, daher liegt die Zuständigkeit bei der Stadt selbst. Die zuständige Stelle heißt offiziell Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe. Das ist eine Besonderheit: In den meisten anderen Städten trägt die Behörde den Namen Jugendamt beziehungsweise Amt für Soziales. Welcher Bereich den Antrag bearbeitet, richtet sich nach der Art der Beeinträchtigung Ihres Kindes: Bei einer seelischen Beeinträchtigung, etwa bei Autismus-Spektrum-Störung, ADHS oder psychischen Erkrankungen, wird der Antrag nach § 35a SGB VIII bearbeitet. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung läuft die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX. Für Familien im Umland, zum Beispiel in Ettlingen, Bruchsal, Rheinstetten oder Stutensee, ist das Landratsamt Karlsruhe zuständig.

    Für den Antrag benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Stellungnahme oder ein Gutachten (meist von einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, einem Sozialpädiatrischen Zentrum oder der Kinderärztin) sowie eine Stellungnahme der Schule, in der der konkrete Unterstützungsbedarf im Schulalltag beschrieben wird. Wir helfen Ihnen dabei, diese Unterlagen vollständig und aussagekräftig zusammenzustellen.

    1. Kostenlose Erstberatung: Wir klären mit Ihnen, welcher Träger in Ihrem Fall zuständig ist und welche Unterlagen Sie brauchen.
    2. Antrag stellen: Sie reichen den Antrag mit Diagnose und Schulstellungnahme bei der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe ein. Auf Wunsch begleiten wir Sie zu Gesprächen.
    3. Bedarfsermittlung und Hilfeplan: Das Amt prüft den Bedarf, häufig in einem Gespräch mit Ihnen, der Schule und uns, und legt den Umfang der Begleitung fest.
    4. Start der Begleitung: Nach der Bewilligung wählen wir eine passende Begleitperson aus, stellen sie Ihrem Kind und der Schule vor und bleiben im regelmäßigen Austausch.

    Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Karlsruhe

    Wer ist in Karlsruhe für die Schulbegleitung zuständig?
    Zuständig ist die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe. Die Behörde heißt in Karlsruhe anders als in den meisten anderen Städten, wo das Jugendamt beziehungsweise das Amt für Soziales diese Aufgaben übernimmt. Bei einer seelischen Beeinträchtigung (zum Beispiel Autismus oder ADHS) wird der Antrag nach § 35a SGB VIII bearbeitet, bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung läuft die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX. Wohnen Sie im Landkreis Karlsruhe, etwa in Ettlingen oder Bruchsal, ist das Landratsamt Karlsruhe Ihr Ansprechpartner.
    Müssen Eltern in Karlsruhe für eine Schulbegleitung etwas bezahlen?
    Nein. Eine bewilligte Schulbegleitung wird als Leistung der Eingliederungshilfe vom zuständigen Träger in Karlsruhe finanziert. Für Familien fällt kein Eigenanteil an, auch die Beratung und Antragsbegleitung durch Starke Schultern ist kostenfrei.
    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag in Karlsruhe?
    In der Regel benötigen Sie eine ärztliche oder kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahme beziehungsweise ein Gutachten zur Diagnose sowie eine Stellungnahme der Schule, in der der Unterstützungsbedarf im Unterricht beschrieben wird. Dazu kommt der eigentliche Antrag, den Sie als Eltern bei der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe stellen. Wir helfen Ihnen, die Unterlagen vollständig zusammenzustellen.
    An welchen Schulformen in Karlsruhe ist Schulbegleitung möglich?
    Schulbegleitung ist in Karlsruhe an allen Schularten möglich: an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Werkrealschulen, Gymnasien sowie an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Entscheidend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf Ihres Kindes.
    Ist Starke Schultern in allen Karlsruher Stadtteilen tätig?
    Ja. Unser Team ist in ganz Karlsruhe im Einsatz und begleitet Kinder in der Kernstadt ebenso wie in Durlach, Neureut, Knielingen, Rüppurr oder den Bergdörfern. Auch Familien im Umland, zum Beispiel in Ettlingen, Rheinstetten oder Stutensee, können uns ansprechen.
    Wie lange dauert es, bis eine Schulbegleitung in Karlsruhe startet?
    Die Bearbeitungsdauer liegt beim jeweiligen Amt und hängt unter anderem davon ab, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Je früher Sie den Antrag stellen, idealerweise einige Monate vor dem gewünschten Start, desto besser. Nach der Bewilligung suchen wir zügig eine passende Begleitperson für Ihr Kind und stimmen den Einstieg mit der Schule ab.

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