Schulbegleitung in Bonn

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe in der Bundesstadt Bonn. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf.

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    Ihr Partner für Inklusionshilfe in Bonn

    Bonn ist eine Stadt mit vielen Gesichtern: die ehemalige Bundeshauptstadt mit UN-Campus und Universität, das gewachsene Bad Godesberg, das rechtsrheinische Beuel und der junge Stadtbezirk Hardtberg. Genauso vielfältig ist die Schullandschaft. Starke Schultern ist mit einem Team vor Ort in Bonn im Einsatz und begleitet Kinder in allen vier Stadtbezirken: Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg.

    Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sind in Ortsteilen wie Poppelsdorf, Endenich, Tannenbusch, Auerberg, Duisdorf, Lengsdorf, Mehlem, Friesdorf, Plittersdorf, Vilich, Pützchen und Oberkassel im Einsatz. Dabei arbeiten wir an Grundschulen ebenso wie an Gesamtschulen, Realschulen, Hauptschulen und Gymnasien. Auch an Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten ist eine Schulbegleitung möglich, wenn das Kind im Schulalltag mehr Unterstützung braucht, als das Schulteam leisten kann.

    Eine I-Kraft (Integrationskraft) sitzt neben Ihrem Kind im Unterricht, hilft beim Strukturieren von Aufgaben, begleitet in den Pausen, bei Ausflügen und in der OGS. Sie unterstützt bei ADHS, Autismus, bei emotionalen und sozialen Schwierigkeiten sowie bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Ziel ist immer, dass Ihr Kind am Unterricht und am Schulleben teilhaben kann und schrittweise selbstständiger wird.

    Weil wir vor Ort sind, kennen wir die Abläufe beim Jugendamt der Bundesstadt Bonn und beim Amt für Soziales der Bundesstadt Bonn und sind bei Hilfeplangesprächen und Schulgesprächen persönlich dabei.

    Unsere Leistungen in Bonn

    • Individuelle Schulbegleitung: 1:1-Betreuung im gesamten Schulalltag, angepasst an die Bedürfnisse Ihres Kindes in Bonn.
    • Inklusionshilfe: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Bonner Schulen.
    • Beratung für Eltern in Bonn: Unterstützung bei der Beantragung von Inklusionshilfe beim Jugendamt oder beim Amt für Soziales der Bundesstadt Bonn.
    • Zusammenarbeit mit Bonner Schulen: Fortbildungen, Konzeptentwicklung und Beratung für inklusive Schulentwicklung in Bonn.

    Schulbegleitung in Bonn beantragen

    In Bonn gibt es zwei Wege zur Schulbegleitung, und welcher für Sie gilt, hängt von der Beeinträchtigung Ihres Kindes ab. Bei einer seelischen Beeinträchtigung (zum Beispiel Autismus-Spektrum, ADHS, Angststörung) ist das Jugendamt der Bundesstadt Bonn zuständig, rechtliche Grundlage ist § 35a SGB VIII. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung wird die Schulbegleitung als Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX beim Amt für Soziales der Bundesstadt Bonn beantragt; die Kosten trägt im Hintergrund häufig der Landschaftsverband Rheinland (LVR).

    Für den Antrag werden üblicherweise eine ärztliche oder fachärztliche Stellungnahme beziehungsweise ein Gutachten zur Beeinträchtigung, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf und gegebenenfalls vorhandene Berichte (Therapie, Frühförderung, Förderbedarfsfeststellung) benötigt. So läuft es in der Regel ab:

    1. Erstgespräch: Sie melden sich bei uns, wir hören zu und klären gemeinsam, ob das Jugendamt oder das Amt für Soziales der richtige Ansprechpartner ist.
    2. Unterlagen sammeln: Sie holen die ärztliche Stellungnahme und die Stellungnahme der Schule ein, wir helfen beim Ausfüllen des Antrags.
    3. Antrag und Hilfeplan: Der Antrag geht an das Jugendamt oder das Amt für Soziales der Bundesstadt Bonn. Es folgt ein Hilfeplan- oder Bedarfsgespräch, bei dem wir Sie auf Wunsch begleiten.
    4. Start der Begleitung: Nach der Bewilligung lernen Sie die Schulbegleitung kennen, und wir stimmen den Einsatz mit der Schule ab.

    Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Beantragung.

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Bonn

    Wer ist in Bonn für die Schulbegleitung zuständig: Jugendamt oder Amt für Soziales?
    Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Liegt eine seelische Beeinträchtigung vor, etwa bei Autismus, ADHS oder einer Angststörung, ist das Jugendamt der Bundesstadt Bonn nach § 35a SGB VIII zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung stellen Sie den Antrag als Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX beim Amt für Soziales der Bundesstadt Bonn. Wir klären mit Ihnen vorab, welcher Weg für Ihr Kind der richtige ist.
    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag in Bonn?
    In der Regel werden eine ärztliche oder kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahme zur Beeinträchtigung, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf im Schulalltag und der ausgefüllte Antrag benötigt. Liegen bereits Gutachten oder ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf vor, legen Sie diese bei. Wir helfen Ihnen beim Sortieren und Formulieren, damit nichts fehlt.
    Kostet Schulbegleitung in Bonn etwas für unsere Familie?
    Nein. Die Schulbegleitung wird nach Bewilligung durch das Jugendamt oder das Amt für Soziales der Bundesstadt Bonn als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert. Für Familien fällt kein Eigenanteil an. Auch unsere Beratung vor und während des Antrags ist für Sie kostenlos.
    In welchen Stadtteilen von Bonn ist Starke Schultern tätig?
    Wir betreuen Bonn von unserem Team aus und begleiten Kinder in allen vier Stadtbezirken: Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg. Dazu gehören Ortsteile wie Poppelsdorf, Endenich, Tannenbusch, Duisdorf, Mehlem, Friesdorf, Vilich und Oberkassel.
    Kann die Schulbegleitung in Bonn auch an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule eingesetzt werden?
    Ja. Schulbegleitung ist nicht an eine bestimmte Schulform gebunden. Wir arbeiten an Bonner Grundschulen, Gesamtschulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen. Entscheidend ist der individuelle Bedarf Ihres Kindes, nicht die Schulform.
    Was passiert, wenn die Schulbegleiterin oder der Schulbegleiter in Bonn krank ist?
    Wir organisieren nach Möglichkeit eine Vertretung aus unserem Bonner Team, damit Ihr Kind nicht ohne Unterstützung bleibt. Längere Ausfälle besprechen wir offen mit Ihnen und der Schule. Eine lückenlose Vertretung können wir nicht in jedem Fall garantieren, aber wir halten Sie immer auf dem Laufenden.

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